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Teilnahmebedingungen

Selbsthilfepreis NRW 2024

Teilnahmebedingungen

1. Beschreibung des Wettbewerbs

Der Verband der Ersatzkassen e.V. (im folgenden „Veranstalter“) würdigt im Jahr 2024 Selbst-hilfegruppen, die sich durch besonderes Engagement, innovative Ideen, Nachwuchsförderung oder andere auszeichnungswürdige Ansätze auszeichnen. Es werden Selbsthilfegruppen in verschiedenen Kategorien in Form von kommunikativer Unterstützung, wie der Gestaltung einer Internetseite, Erstellung von Videoportraits der Gruppe oder andere Hilfestellungen prämiert. Eine Auszahlung des Gegenwertes der Sachpreise ist nicht möglich.

2. Teilnahmeberechtigte

Teilnahmeberechtigt sind Selbsthilfegruppen, die ihren Tätigkeitsort in Nordrhein-Westfalen haben.

Nicht teilnahmeberechtigt sind Selbsthilfegruppen, die direkt oder indirekt Gewalt verherrlichen oder fördern oder zu Gewalt aufrufen, rassistische oder diskriminierende Inhalte verbreiten oder auf sonstige Weise dem Ruf oder dem Ziel des Veranstalters direkt oder indirekt schaden.

Teilnehmende Gruppen können vom Wettbewerb sofort oder nachträglich aus wichtigen Gründen ausgeschlossen werden. Dies ist insbesondere der Fall bei Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen sowie bei versuchter oder vollendeter Manipulation des Wettbewerbs oder versuchter Störung oder Beeinflussung des ordnungsgemäßen Wettbewerbsablaufs.

3. Kosten

Die Teilnahme an dem Wettbewerb ist kostenlos. Eine Erstattung von möglichen Aufwendungen findet nicht statt. Aufwendungen oder Kosten, die den Antragsstellern oder Vereinen für die Bewerbung entstehen, werden nicht übernommen oder erstattet.

4. Projekte

Zulässige Projekte sind alle abgeschlossenen oder laufenden Projekte von Selbsthilfegruppen, die im Zeitraum von 2020 bis 2024 aktiv waren oder noch sind. Inhaltlich sind keine Einschränkungen vorhanden, solange es sich im Projekte aus der Selbsthilfe handelt.

Je Selbsthilfegruppe ist die Bewerbung mit nur einem Projekt möglich.

Das Projekt darf vorher noch nicht in einem Wettbewerb ausgezeichnet worden sein.

Die teilnehmenden Gruppen verpflichten sich mit ihrer Teilnahme, nur Logos, Texte, Fotos, Bilder, Grafiken etc. in ihrem Projekt zu verwenden, die keine Rechte Dritter (z.B. Recht am eigenen Bild, Urheberrechte, Markenrechte, allgemeines Persönlichkeitsrecht) verletzen. Des Weiteren dürfen nur Logos, Texte, Fotos, Bilder, Grafiken etc. verwendet werden, die keinen unzulässigen Inhalt aufweisen. Unzulässige Inhalte sind insbesondere solche, die das Recht am eigenen Bild oder das allgemeine Persönlichkeitsrecht Dritter verletzen. Aufnahmen von Personen dürfen erst dann verwendet werden, wenn die betroffenen abgebildeten Personen in die konkrete Nutzung im Rahmen des vorliegenden Wettbewerbs eingewilligt haben. Abbildungen von Kindern dürfen in den Projekten nur genutzt werden, wenn die Einwilligung der Eltern vorliegt. Aufnahmen von Gebäuden und Sachen dürfen erst dann verwendet werden, wenn die Berechtigten in die konkrete Nutzung im Rahmen des vorliegenden Wettbewerbs eingewilligt haben.

Logos, Texte, Fotos, Bilder, Grafiken etc. dürfen nur benutzt werden, wenn die teilnehmen-den Gruppen zur Nutzung berechtigt sind. Dies ist dann der Fall, wenn die teilnehmenden Gruppen diejenigen sind, die die Logos, Texte, Fotos, Bilder, Grafiken etc. angefertigt haben oder wenn sie die Zustimmung des Rechteinhabers für die konkrete Nutzung im Rahmen des vorliegenden Wettbewerbs eingeholt haben.

Aufnahmen und Darstellungen von Marken dürfen erst dann verwendet werden, wenn die Berechtigten in die konkrete Nutzung im Rahmen des vorliegenden Wettbewerbs eingewilligt haben.

Die teilnehmende Gruppe ist verpflichtet zu prüfen, dass die eingereichten Bilder und Fotos datenschutzrechtlich für die konkrete Nutzung im Rahmen des vorliegenden Wettbewerbs verwendet werden dürfen. Die teilnehmende Gruppe ist verpflichtet, ggf. erforderliche datenschutzrechtliche Einwilligungen der betroffenen Personen einzuholen.

Im Falle einer potentiellen Verletzung der Rechte Dritter, werden die Inhalte unverzüglich und ohne vorherige Anhörung der jeweiligen teilnehmenden Gruppe bis zur Klärung des Sachverhalts im Rahmen etwaiger Veröffentlichungen gelöscht.

5. Form der Einreichung von Projekten

Die Projekte müssen in der folgenden Form eingereicht werden:

  • Informationen und Beschreibung zum Bewerber (Selbsthilfegruppe)
  • Beschreibung des Projektes (Beteiligte, Inhalte, Besonderheiten)
  • Nennung einer Ansprechperson, die für die Gruppe verantworlich zeichnet

Die Projekte müssen per Upload über das bereitsgestellte Web-Formular unter https://selbsthilfe.nrw/selbsthilfepreis/eingereicht werden. Ausnahmen sind in Einzelfällen auf Anfrage möglich. Hier würde über eine geeignete Einreichungsform individuell entschieden.

6. Bewerbungsfrist

Bewerbungsschluss ist der 20. Juli 2024, 24:00 Uhr. Es zählt die Uhrzeit des Uploads über das unter Ziffer 5. angegebene Web-Formular. FRISTVERLÄNGERUNG bis zum 29. Juli 2024.

7. Urheberrechte und Rechteeinräumung – Einwilligung in die Veröffentlichung

Die teilnehmenden Gruppen übertragen die zeitlich und räumlich uneingeschränkten Nutzungsrechte der im Rahmen der Bewerbung eingereichten Beschreibungen (Texte), Bilder, Fotos und sonstiger Inhalte an den Veranstalter zum Zwecke der der Durchführung des Wettbewerbes.

Der Veranstalter ist demnach insbesondere berechtigt, die Bewerber namentlich auf der Website https://selbsthilfe.nrw/ im Rahmen der Projektbeschreibung zu nennen sowie die eingereichten Beschreibungen (Texte), Bilder, Fotos und sonstigen Inhalte an entsprechender Stelle öffentlich wiederzugeben und zu verwenden.

Die teilnehmenden Gruppen und ihre Beteiligten können namentlich und/oder mit Bild veröffentlicht werden. Mit der Einreichung der Bewerbung erklärt sich jede Gruppe mit der möglichen Verwendung des Bildmaterials und der Veröffentlichung der Namen der Beteilig-ten einverstanden. Sofern in Bildern (weitere) Personen enthalten sind, liegt das eingeholte Einverständnis dieser Personen vor.

Die Einwilligung bezieht sich insbesondere auf die öffentliche Berichterstattung über das Projekt und den Wettbewerb sowie die für den Antragsteller handelnden Personen, inklusive Fotoaufnahmen für Presseveröffentlichungen und Werbenutzungen des Veranstalters.

8. Jury und Bewertungskriterien – Kategorien

Die Jury besteht aus vier Fachpersonen und wird die Bewerbungen nach Qualitätskriterien wie Wirksamkeit, Modellcharakter, Ideenreichtum, Innovation, Zukunftsfähigkeit, Kommunikation und sozialen Faktoren bewerten.

Preise werden in vier offenen Kategorien vergeben.

9. Phasen des Wettbewerbs

Der Wettbewerb besteht aus einer Bewerbungsphase, während der die Projekte eingereicht werden. Diese endet mit dem Ende der Bewerbungsfrist. Darauf folgt eine Bewertungsphase während der die Jury die Beiträge auswählt, die für die Finalveranstaltung nominiert werden. Aus den nominierten Beiträgen wählt die Jury die preiswürdigen Beiträge aus, die im Rahmen einer feierlichen Preisübergabe prämiert werden.

10. Nominierung zur Preisverleihung

Die für einen der Preise nominierten Gruppen werden spätestens bis zum 17. August 2024 über ihre Nominierung benachrichtigt. Bis zu drei Vertreter der in ihrer jeweiligen Kategorie prämierten Gruppen werden zur feierlichen Preisübergabe eingeladen.

Sofern die Nominierten den Preis nicht annehmen, kann die Jury in der jeweiligen Kategorie eine andere Gruppe als Nachrücker bestimmen.

11. Termin der Preisverleihung / Finale

Die Verkündung der prämierten Beiträge erfolgt im Rahmen einer feierlichen Preisübergabe und findet am 28. September 2024 in Köln statt. Während der Preisübergabe finden Foto- und Filmaufnahmen statt. Die Teilnehmer sind einverstanden, dass diese Foto- und Filmaufnahmen im Internet, sozialen Medien sowie in der Presse veröffentlicht werden. Im Übrigen gelten die Einverständniserklärungen zu Ziffer 7.

12. Preise

Es werden die folgenden Preise vergeben:

  • Ein Video-Portrait
  • Eine Homepage
  • Ein Aktionsstand
  • Ein Großplakat-Anhänger

13. Datenschutzhinweise

Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten, der ihm im Rahmen der Durchführung des Wettbewerbs von Teilnehmenden und Jury-Mitgliedern mitgeteilt werden, nämlich:

  • Anrede, Vorname, Nachname,
  • eine gültige E-Mail-Adresse,
  • Anschrift,
  • Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk),
  • sonstige Angaben, die für die Durchführung des Wettbewerbs notwendig sind.

Der Veranstalter verarbeitet die oben genannten personenbezogenen Daten im Einklang mit den Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Die Erhebung dieser Daten erfolgt,

  • um die Teilnehmer als Teilnehmende identifizieren zu können;
  • um Korrespondenz mit den Teilnehmern führen zu können, gleich auf welchem technischen Wege;
  • um den Wettbewerb durchführen zu können.

Die Datenverarbeitung erfolgt auf die Anfrage des Teilnehmers hin und ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken für die Erfüllung der satzungsmäßigen Zwecke des Veranstalters, hier zur Durchführung des Wettbewerbs, erforderlich.

Beim Veranstalter haben lediglich die zur Verschwiegenheit verpflichteten Mitarbeiter und Projektverantwortlichen, sowie Jurymitglieder und die zur Durchführung der Veranstaltung beauftragten und ebenfalls zur Verschwiegenheit verpflichteten Dienstleister Zugriff auf die verarbeiteten Daten. Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als zur Erfüllung der Förderungszwecke und der Durchführung des Wettbewerbs findet nicht statt.

Die für die Durchführung der von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden bis zum Ende des Wettbewerbs gespeichert und danach gelöscht, es sei denn, dass nach Artikel 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO gesetzliche Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten bestehen, die zu einer längeren Speicherung führen oder die Teilnehmer in eine darüber hinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO eingewilligt haben.

Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Be-richtigung gemäß Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen aus §§ 34 und 35 Bundesdatenschutzgesetz. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde. Eine erteilte Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten kön-nen Betroffene jederzeit gegenüber dem Veranstalter widerrufen, es genügt eine E-Mail an den Veranstalter. Dies gilt auch für den Widerruf von Einwilligungserklärungen, die vor der Geltung der EU-Datenschutz-Grundverordnung erteilt worden sind. Der Widerruf wird erst für die Zukunft wirksam. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen. Wird ein Widerspruch eingelegt, werden die persönlichen Daten nicht mehr verarbeitet, es sei denn es können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nach-gewiesen werden, die die Interessen, Rechte und Freiheiten des Betroffenen überwiegen oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung und Verteidigung von Rechtsan-sprüchen.

14. Haftungsausschluss

Mit der Übergabe des Gewinns wird der Veranstalter von allen Verpflichtungen frei, sofern sich nicht aus diesen Regelungen schon ein früherer Zeitpunkt ergibt. Der Veranstalter haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden, die aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren. Eine etwaige Haftung für gegebene Garantien, auf Grund von Arglist und für Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Eine Kardinalpflicht liegt vor, wenn es sich um eine konkret beschriebene Vertragspflicht handelt, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährden würde, oder es sich um eine Pflicht handelt, deren Erfüllung die ord-nungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung regelmäßig vertraut werden darf. Diese Haftung ist auf den typischen, vorhersehbaren Scha-den begrenzt. Im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen.

Der Veranstalter ist nicht verantwortlich für die von dem jeweiligen Bewerber mitgeteilten Inhalte und wird vom jeweiligen Bewerber von allen Ansprüchen freigestellt, die Dritte insoweit gegenüber dem Veranstalter geltend machen.

15. Änderungsvorbehalt Teilnahmebedingungen – Unanfechtbarkeit

Der Veranstalter behält sich vor, die Wettbewerbsbedingungen zu ändern. Die Jury-Entscheidung kann nicht angefochten werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

16. Verschiebung oder Ausfall des Wettbewerbs

Der Veranstalter behält sich vor, den Wettbewerb zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu verschieben, abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht der Veranstalter insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs nicht ge-währleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers oder eines Projekts verursacht wird, kann der Veranstalter von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.

17. Inhaltlich Verantwortliche

Inhaltlich verantwortlich für die Durchführung des Wettbewerbs und die Durchführung der Finalveranstaltung ist derVerband der Ersatzkassen e. V. (vdek).

18. Anwendbares Recht

Anwendbar ist ausschließlich deutsches Recht. Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt.